Saft

Ein Fruchtsaft ist ein aus den Früchten von Pflanzen “dem Obst “ hergestellter Saft. Fruchtsaft ist ein Getränk zur menschlichen Ernährung, ein Lebensmittel.

Nach Fruchtsaft-Verordnung (FrSaftV, siehe Weblinks) darf als Saft nur ein solches Getränk bezeichnet werden, das zu 100% aus dem Fruchtsaft und Fruchtfleisch der entsprechenden Früchte stammt. Der Fruchtsaft darf im Laufe des Produktionsprozesses eingedickt (das so genannte Konzentrat) und wieder verdünnt werden, um Lager- und Transportkosten zu sparen. Der nach der Pressung oder Kelterung unveränderte Saft wird neuerdings häufig als sog. Direktsaft vermarktet. Fruchtsaft wird durch pasteurisieren haltbar gemacht, das heißt er wird für einige Sekunden auf Temperaturen üer 85°C erhitzt, um getränkeschädliche Keime (Hefen, Bakterien und Schimmelpilze) abzutöten.

Nektar und Fruchtsaftgetränk

Neben dem hochwertigen Fruchtsaft kennt das Lebensmittelrecht noch verdünnte Getränke, die nur noch einen geringen Saftanteil besitzen. Aus der Sicht der Produzenten haben sie den Vorteil, dass die Komponenten Wasser und Zucker zu geringeren Kosten verfügbar sind als der reine Fruchtsaft. Aus der Sicht des Verbrauchers besitzen die Getränke allerdings einen geringeren qualitativen Nährwert.

Für Fruchtnektare schreibt die Anlage 5 der FrSaftV – Verordnung über Fruchtsaft, einige ähnliche Erzeugnisse und Fruchtnektar einen Fruchtsaftgehalt zwischen 25% und 50% vor, je nach Obstsorte. Bei Zitrone und Johannisbeere 25%, bei Kirsche 35%, bei Aprikose 40%, bei Apfel, Traube und “Multivitamin” jeweils 50%. Der Rest besteht aus Wasser mit oder ohne Zugabe von Kohlendioxid. Fruchtnektar darf bis zu 20 Prozent Zucker zugesetzt werden. Daneben darf noch Milchsäure (E 270, 5 g/l) Citronensäure (E 330, 5 g/l) und Ascorbinsäure (E 300, Qs) zugesetzt werden. Bei Früchten, aus denen kein Saft gewonnen werden kann, wird Fruchtmark mit Wasser verdünnt, damit es flüssig wird, wie beispielsweise beim Bananennektar.

Fruchtsaftgetränke haben einen Fruchtanteil von mindestens 30% Fruchtsaft bei Kernobst oder Trauben, von mindestens 6% bei Zitrusfrüchten und von mindestens 10% bei anderen Früchten. Die restlichen Zutaten sind Zuckerwasser und weitere Lebensmittelzusatzstoffe.

Im Handel werden diese Getränke meist billiger als der äquivalente Fruchtsaft angeboten. Dem Verbraucher sind die Qualitäsunterschiede zwischen den Getränken selten klar.

Vor einem deutschen Oberlandesgericht hatte sich 1998 ein Hersteller von Fruchtsaftgetränken zu verantworten, der in Anzeigen mit dem Ausdruck »Saft« für seine »Fruchtsaftgetränke« geworben hatte. Der Hersteller wurde freigesprochen, denn ein »durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher« hat nach Auffassung des Gerichtes keine Ahnung von der korrekten Bedeutung des Begriffes und kann daher auch nicht durch die Bezeichnung »Saft« irregeführt werden. (Urteil OLG Nürnberg, 1998-12-15 – 3U 2804/98)

Quelle: wikipedia.de

Nach oben scrollen